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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 LEISTUNG:

 

Neu:  Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) 

Verantwortlich ist Roger Steinmann - Ferienwohnugen-Bayreuth  für die Angebote, Buchungen, Informationen,  welche über unsere homepage gebucht werden oder über Buchungsplattformen wie Airbnb, Fewo, Monteurzimmer.de . Wir speichern Ihre Daten höchstes 1 Jahr und werden diese nicht an andere Personen weiterleiten. Adressen für unseren Kundenstamm können auch dauerhaft gespeichert werden falls Sie wieder mal kommen vereinfacht es neue Buchungen zu schreiben.  Gäste welche in Zahlungverzug kommen auf Mahnungen nicht reagieren und werden die Daten an eine Inkassofirma weiter gegeben. Ebenso für eine Bonitätsprüfung falls das notwendig sein sollte z. B. Langzeitbuchungen über 6 Monate . Falls Sie nicht damit einverstanden sind bitte "vor der Buchung " uns schriftlich dies mitteilen. Auskunft erhalten Sie über unsere email Adresse falls Sie fragen haben. Kontakt ist unten in den AGB´s aufgelistet. 

1. Der Vermieter haftet für die sorgfältige Vornahme der Reservierung sowie die Bereitstellung der Ferienwohnung. Bei höher Gewalt bzw. widrigen Umständen hat der Vermieter das Recht, den Mietern eine gleichwertige Unterkunft anzubieten. Falls kein gleichwertiges Ersatzobjekt angeboten werden kann, oder der Mieter  mit dem Ersatzobjekt nicht einverstanden ist, besteht für beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Vertragsdauer zu entrichten jedoch falls die Ersatzwohnung kleiner ist oder preisgünstiger lt. Preistabelle ist, hat der Vermieter Preis lt. Preistabelle anzupassen. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Mieter die Unterkunft wirklich genutzt hat oder nicht. Falls der Gast mit einer Kurzzeitbuchung (z. 2-4 Tage) einen längeren Buchungszeitraum unterbricht den ein anderer neuer Gast  für eine Langzeitbuchung der gleichen Wohnung benötigt (z. B. mehr als 2 Wochen) behält sich der Vermieter vor, dem Gast eine ebenbürtige Wohnung zu stellen oder  eine hochwertigere Wohnung. Der Vermieter ist in allem Falle verpflichtet den Gast die gleichwertige Ersatzwohnung zu stellen. Der Vermieter wird das natürlich unverzüglich den Gast mitteilen und absprechen. Bis her hat sich noch kein Gast beschwert und haben Verständnis wenn das mal vorkommt. 

2. In unseren Leistungen sind keine Versicherungen enthalten.

3. Bei einer Wasserablesung darf der zuständige Monteur vom Ablesedienst im beisen des Vermieters die Wohnung betreten.

ABSCHLUSS DES VERTRAGES

Der Mietvertrag zwischen dem Mieter und "Ferienwohnungen- Bayreuth.de" gilt mit Zusage des Mieters und Vermieters als verbindlich geschlossen.  Dies kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen.

 

Sollte eine Firma schriftlich für einen längeren Zeitraum eine Wohnung reserviert haben, gilt der schriftlich vereinbarte/reservierte Zeitraum als bindend. Falls die vereinbarung durch den Gast aufgelöst werden sollte, ist die Gesamtbuchungssumme bis zum Ende des reservierten Zeitraums durch den Gast/Firma zu entrichten.

Sollte die Firma oder der Gast für einen vereinbarten Zeitraum gezahlt und aus irgend welchen gründen die Wohnung vor Ende des vereinbarten Mietzeitraumes verlassen wird dem Gast kein Geld rückerstattet.

 

ANREISE UND ABREISE

Bitte mindestens 30 min vor Ankunft mich anrufen  (Tel. 0049179-422 0385) dann werde ich rechtzeitig zur Ihrer angemieteten Ferienwohnung fahren. (Für das Haus Mistelgau bitte 90 Min vorher anrufen Danke!) Gerne können Sie mir auch einen Tag vorher schon mal Ihre "zirka" Ankunftszeit angeben. Danke!

1. Der Wohnungsbezug ist ab 14 Uhr bis 22 Uhr des Anreisetages möglich. Bei einer Anreise nach 22 Uhr wird ein Zuschlag von 20, -- Euro berechnet. Die Wohnungsabgabe ist bis 11 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Hiervon abweichende Zeiten bedürfen vorheriger Absprache mit dem Vermieter.

 

 

 

 

 

Unerlaubtes Besetzen der Wohnung: 

Sollte "ohne Absprache mindestens per WhatsApp die Wohnung  also nach 11 Uhr in Anspruch genommen werden, läutt ein neuer Buchungsverlängerungstag an und der Gast hat den vollen Tagessatz zu tragen. Sollte der Gast den Zeitraum der Wohnungsübergabe  einfach ingnorrieren und sein Gepäck in der Wohnung über den gebuchten Zeitraum hinaus lassen,  hat  der Vermieter  das Recht die Wohnung zu versperren und die Mehrkosten zu verlangen. Muss die Wohnung aber greinigt werden und wird  für neue Gäste benötigt, kann der Vermieter auch das Gepäck räumen und einlagern. Hier trägt der Gast die Kosten welche vor Aushändigung des Gepäckes in bar gegen Quittung an den Vermieter gezahlt werden müssen. 

Der Vermieter kann  für den Aufwand der Räumung  eine Entschädigung verlangen wobei der Betrag  bei mindestens 100 Euro  liegt und für  jede weitere Nacht fallen weiter Kosten für den Gast in Höhe von  30 Euro an. 

 

 PREISE:

Buchung mindestens 2 Nächte ( bei nur einer Nacht 20,-- bis 30,-- Euro Aufpreis je nach Personenanzahl

(in der Festspielzeit  vom 24.Juli bis 31 August gibt es keine Rabatte).

1. Die Preise sind der Preistabelle zu entnehmen. 

Die Preise richten sich nach Saison und gelten immer bis 2 Personen inklusive. Jede weitere Person kostet

20,-- Euro pro Tag (Inkl. Handtücher, Bettwäsche und allen Nebenkosten) Für Zusatzpersonen ist die Mindestbuchungszeit ebenfalls 2 Tage. 

2. Wenn Sie über unsere homepage erhalten Sie folgende Preisnachlässe  (ausschliesslich auf den Basis-Übernachtungsgrundpreis  bei Langzeitbuchungen) Bei Buchungen über anderer Portale wie z. B. Fewo Direkt ,Airbnb oder Traumferienwohnungen usw. zählen deren Preisberechnungen und es können nachträglich keine Rabatte oder Differenzkosten nachgefordert werden. 

Rabatte für Feriengäste also Urlauber  nicht für Monteure oder andere Gäste welche beruflich tätig sind. Natürlich kann der Preis mit den Vermieter schriftlich mit Rabatte vereinbart werden aber diese zählen nur in schriflicher Form.

  • Ab 10 Tage - 10%
  • Ab 20 Tage - 20 %
  • Ab 30 Tage - 30 %

 Alle weiteren Extras wie Endreinigung, Internet, Garage etc sind davon ausgeschlossen.

Bei nicht Einhaltung der Zahlungsfrist bis spätestens am  Einchecktag oder bei Ratenzahlungen für mehere Zeiträume sind die vereinbarten  Zahlungen pünklich in voller Höhe zu leisten  (Bar oder Überweisungsbeleg den Vermieter vorlegen) ansonsten verfallen die Sonderkonditionen, außer es sind schriftliche Sonderregelungen wie z.B monatliche Zahlungen immer zum 01 ten des jeweiligen Monats eingehend auf des Vermieters Konto vereinbart. Mündliche Absprachen zählen nicht . 

BEZAHLUNG

Kaution und Buchungspreis sind in voller Summe bar bei Ankunft vor der Schlüsselübergabe zu entrichten. Sie erhalten einen Rechnungsbeleg. Überweisungen müssen umgehend nach Buchung getätigt werden. Bei knappen Zeitrahmen muss eine Kopie der Banküberweisung bei Eincheck vorgelegt werden.

Sollte die Überweisung nicht fristgerecht vor dem Eincheck überwiesen sein und schon mehrere Tage überfällig sein,  kann der Vermieter die Wohnungen wieder an sich nehmen und der Gast hat die Wohnung zu räumen. Es fallen die vollen Kosten an, falls der Vermieter keinen Ersatzmieter findet .

 

Mit Verzug der pünktlichen Bezahlung des Mietzinses  verfallen die Sonderrabatte  und der Vermieter kann die vollen Listenpreise einfordern. 

KAUTION/ Endreinigung 

100,-- Euro für Inventar, Schlüssel, Garagentor-Fernbedienung, Falschparken  und etwaige Schäden.

Die Kaution wird bei der Abreise an den Mieter zurückerstattet sofern keine Beanstandungen sind.

(Bei Langzeitvermietungen über 4 Wochen kann der Vermieter eine höhere Kaution verlangen)

Die Endreiniungskosten sind bei den jeweiligen Wohnungen ja nach Größe in den Preistabellen zu entnehmen.

Falschparker: 

Ab und zu parken Gäste andere Autos im Innenhof rücksichtslos ein (ohne Tel Nr.) und gehen essen usw. oder parken unerlaubt so einfach in den Privaten Parkbereich des Ferienhauses da wird dann einen Sperrkralle an das betroffene Auto angebracht die Kosten des öffnens betragen 50 Euro oder falls es über 5 Std sind oder der eingeparkte solche Einbußen hat dann hat der Falschparker auch die Taxi kosten, oder Abschleppkosten zu tragen. Foto oder Zeugen zählen als Beweiß. 

Küche:

Die Küche ist immer pfleglich zu behandeln und zu starke Verschmutzungen sind in den Endreinigungs-Kosten nicht inbegriffen und der Vermieter kann das zusätzlich berechnen. Inventar wie Geschirr, Töpfe, Besteck sowie  Backofen, Kühlschrank sind sauber zu übergeben. 

Falls mehrere Wohnungen gebucht werden  und dadurch mehrere Kautionen von einen Auftraggeber/Buchende Person geleistet wurden, können die gesamthaftent zur Sicherheit von  größeren Schäden, Vertragswidrigkeiten usw. zurückbehalten werden, bis der Schaden welcher vom  dem Gast oder  der Buchenden Firma - Person verursacht wurde an den Vermieter voll beglichen wurde. 

 Wasserschäden vermeiden:

Die Fenster (insbesondere bei Dachgeschoß-Wohnungen) sind bei verlassen der Wohnung immer zu schließen oder wenn es regnet sollte. Die Wohnungen sind pfleglich zu behandeln. Für Wassereinbruch-Schäden haftet der Gast.

HAFTUNG

Für das entfernen von Rauchmeldern in den Wohnungen oder Treppenhäusern wird die Kaution des Gastes einbehalten werden.

Der Gast ist verpflichtet vorhandene Schäden aller Art, insbesondere auch Wasserschäden in der angemieteten Wohnung anzugeben. Tut er das nicht, haftet der Gast für den dadurch entstandenen Schaden.

Falls der Gast in seiner angemieteten Wohnung die Fenster bei Regen offen hat insbesondere Dachflächenfenster und wir es bemerken nehmen wir uns das recht in die Wohnung zu gehen falls uns keiner die Tür öffnet um die Fenster zu schließen und Schäden einzudämmen bzw zu verhindern.

Sollte der Fußboden Schaden angenommen haben z.B. durch ein offen gelassenes Fenster durch Regen haftet der Gast im vollen umfang für die Reperatur.

Für mitgebrachte Wertgegenstände haftet jeder Gast selbst.

Bei Verwendung  der bereitgestellten Waschmaschinen oder Trockener haftet der Vermieter nicht falls es zu Schäden an der Kleidung des Gastes kommt. 

Für fehlerhafte Benützung von Maschinen haftet der Mieter. Wenn er sich z.B. mit einer Waschmaschine, Kaffeeautomat nicht auskennt dann bitte beim Einchecken den darauf Vermieter ansprechen. Sollten Toplader Waschmaschinen vorhanden sein immer die Innenklappe der Trommel vor den Starten mit den Klammern schließen, da sonst die Trommelklappe beschädigt wird. 

Heizen- Winterzeit

Jeder Gast soll es schön warm haben im den kalten Monaten. Bitte Stoßlüften also ca. 10 Min das Fenster voll aufmachen und dann wieder schließen. Sollte ein Gast heizen und die Fenster über Stunden hinweg offen haben also sprichwörtlich die teuere Energie aus den Fenster verpuffen lässt  kann der Vermieter den Gast abmahnen. Sollte der Gast nicht reagieren kann der Vermieter den Gast auch  finanziell belangen mit einer Pauschale von 20 Euro täglich. 

RAUCHEN

Die Wohnungen sind Nichtraucherwohnungen!

Sollte die Wohnung bei Abnahme verraucht sein wird die Kaution einbehalten und kostet pro Rauchverstoß 100€ bei mehreren Rauchverstößen ist die Kaution wieder neu zu ersetzen. Sollten Sie der Zahlung nicht nachkommen kann der Vermieter sich das recht vorbehalten die Endbuchungstage Ihrer Buchung in höhe der offenen Summe zu verkürzen.

Das Rauchen ist erlaubt: vor der Haustüre, Garten, Dachterasse oder Balkon (wenn vorhanden).

Betreff unserer Monteurwohnungen:

Wir werden in gewissen Zeitabschnitten, hauptsählich bei langzeitbuchungen werden wir die Wohnungen begutachten bezüglich einhaltung des Rauchverbotes, Mülltrenunng, zustand der Wohnung vor allem Küche und Bad.

Da wir des öftteren schon erlebt hatten, dass die Wohnung am Check-Out Tag verwüstet und verdreckt übergeben wurde und die 100€ Kaution die Kosten (Reinigung usw.) nicht decken.

 

Unsere Storno bedingungen:

1. Wird ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus bestellt und zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Gast hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten.

3. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann (Ausnahme: Höhere Gewalt).

4. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten Preis zu zahlen.

5. Die Stornierung einer getroffenen Buchung ist wie folgt möglich:

Innerhalb 6 Monate vor Reiseantritt 25%  Stornogebühren fällig

Innerhalb 6 bis 3 Monate vor Reiseantritt 50 % Stornogebühren fällig

Bis zu 3 Monate vor Reiseantritt 100 %  Stornogebühren fällig 

In der Festspielzeit gebucht dann sind  innerhalb 6 Monate vor Reiseantritt  100%  Stornokosten fällig (da die meisten Gäste schon gebucht haben und es unwarscheinlich ist noch Buchungen reinzubekommen)

Die Stornogebühren sind innerhalb 10 Tagen ab Absagetag zu entrichten. 

 

Wird die Unterkunft am Tag der Anreise abgesagt, erscheint der Gast nicht oder reisen weniger Personen als gebucht an, ist der volle Preis (100%) zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass bei unserer Stornoregelung handelt es sich um eine freiwillige Regelung, zu der der Vermieter/Hotelier jedoch nicht verpflichtet ist.

6. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.

7. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss bei einer von ihm verschuldeten Nichtbereitstellung der gebuchten Unterkunft (z.B. wegen Überbuchung) dem Gast Schadensersatz leisten. Nur in Fällen höherer Gewalt, etwa bei Naturkatastrophen wird der Inhaber des Beherbergungsbetriebes von der Leistung frei.

9.Der Gast hat immer schriftlich zu stornieren sonst ist die Stornierung nicht gültig.  Buchungen über andere Werbeportale wie z. B. Booking.com usw. hat der Gast  dort selbst zu stornieren, hierfür ist natürlich ferienwohnungen-bayreuth nicht verantwortlich. 

10. Sollte der Vermieter eines seiner Häuser verkaufen ist er verpflichtet falls vom Gast erwünscht eine andere Wohnung zu stellen, natürlich mit genügend Schlafplätzen (Sollte der Gast  sich selber was anderes suchen wollen,  fallen "keine Stornokosten" an). Der Vermieter kann für Gästewohnungen in Kulmbach seine bayreuther Wohnungen anbieten  da er in Kulmbach nur ein Haus hat und in Bayreuth viele Gästewohnungen in meheren Häusern. Der Gast ist nicht berechtigt  Schadenersatz zu verlangen oder Wohnungs- Hotel-kosten für eine fremde Bleibe da Ihm ja eine Ersatzwohnung angeboten wird. Der Gast bekommt einen Preisnachlass von 10 % vom Vermieter. Dies ist nur ein vorsorglich hier verankert falls so ein Fall eintreten würde und der Käufer das Haus selber nutzen möchte. 

 

KÜNDIGUNG

1. Vermieter behält sich vor, die Anmietung vor Ablauf der Vertragsdauer mit Angabe eines wichtigen Grundes zu beenden. Wenn ein Missbrauch einer Ferienwohnung durch den Mieter vorliegt, ist der Vermieter berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

2. Falls es durch höhere Gewalt wie z.B. schließung einer Ferienwohnung durch der Stadt Bayreuth oder sonstiges der fall sein sollte, kann der Vermieter die Buchung des Gastes Stornieren und das ohne kosten weder für den Mieter noch für den Vermieter. 

SORGFALTPFLICHTEN

1. Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden.
2. Die Vermieter bemühen sich anfallende Reparaturarbeiten, wie z.B. defekter Geschirrspüler oder Waschmaschine so schnell als möglich zu veranlassen. Ein Entschädigungsanspruch wegen Ausfall kann nicht vom Mieter gefordert werden.
3. Bei Schlüsselverlust : Entstehende Schäden durch öffen z. B. der Eingangstüre  und entstehende Ausbesserungsarbeiten, wie z.B. Lackiererarbeiten an der Haustür, das Auswechseln des Schlosses, usw. muss der Mieter ebenso begleichen.

4. Betreff Schäden: Da es immer wieder vorkommt, dass Gäste sagen die Schäden seien nicht von Ihnen verursacht hat der Gast innerhalb des Eincheck Tages die Ferienunterkunft auf Schäden zu begutachten und uns diese Schriftlich mit zu teilen. (Damit sind keine normalen Wohnabnützungen gemeint wie zum Beispiel leichte Fingerabdrücke um den Lichtschalter herum an der Wand). Falls wir Schäden oder Mängel nach dem Auscheck des Gastes bemerken welche vorangig durch unsere Reinigungskräfte oder durch unser Team festgestellt werden behalten wir uns vor die Schäden vom Gast geltend zu machen. Unsere Abnahme erfolgt grundsätzlich vor Neu-Eincheck eines anderen Gastes, welches aber auch 1-2 Wochen nach Ihrem Aus-Check sein kann. Spätestens dann wenn die Reinigungskraft gewissenhaft Reinigt fallen auch verdeckte Schäden wie zum Beispiel Kaputte Schubkästen,verschmutzte eimgebrannte Kochtöpfe und so weiter auf.

 

5. Sollten die durch den Mieter verursachten Schäden höher wie die hinterlegte Kaution sein, wird dem Mieter eine Kostenaufstellung der Schäden mitgeteilt, es kann auch dem Mieter die Mietzeit gekürzt und die Schäden dadurch verechnet werden.

 

Für Druckfehler (kommen ganz selten vor. Beispiel bei der neuen Homepage war ein Trockner in der R3 einkopiert und da ist aber kein Trockner) kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Der Vermieter wird Druckfehler umgehend korrigieren .Wir bedanken uns wenn Sie was bemerken und uns aufmerksam machen. 

Hausordnung und Benutzung der Mietsache
1. Die Mieter sind verpflichtet sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten aus. Bei Zuwiderhandlung und/oder z.B. Beschwerden wegen ruhestörendem Lärm durch Nachbarn im Mietobjekt kann sich der Vermieter das Recht vorbehalten die zur Verfügungsstellung des Mietobjektes ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zu beenden.
2. Bei Verlust des Schlüssels ist der Mieter verpflichtet für die Kosten für den Austausch des Zylinders aufzukommen.

 

Gerichtsstand: Bayreuth

Deutsche Versiion ist bindend, Übersetzungsfehler auf eigene Gefahr 

 

 

 

Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

  1. Gestattung der Mitbenutzung eines WLANs
    Der Inhaber betreibt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast als Gefälligkeit für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung und ist jederzeit widerruflich. Mit der Anmeldung in unserem System erklärt der Gast sich mit den Nutzungsvereinbarung einverstanden.
    Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Die Verantwortlichkeit der übermittelten Daten bleibt beim Passwortempfänger.
    Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
    Dem Mitnutzer allein obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des WLANs.

  2. Zugangsdaten
    Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

  3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
    Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt verschlüsselt. Die Daten können aber trotzdem durch Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.
    Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am Computer des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Inhaber keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
     

  1. Protokollierung
    Aufgrund der neuen noch widersprüchlichen Rechtsprechung müssen wir im Fall der Fälle die technische Möglichkeit haben, Auskunft erteilen zu können.
    Darum bitten wir um Verständnis, dass Ihr Verlauf protokolliert wird.

  2. Sicherheit
    Die Datenübertragung erfolgt kostenlos, jedoch verschlüsselt.
    Die Daten können aber trotzdem möglicherweise von Dritten eingesehen werden.
    Bitte beachten Sie dies insbesondere bei der Übermittlung von geheimen oder betrieblichen Daten.
    Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Inhaber, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mitnutzers. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangt.

  3. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
    Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

  4. Der Nutzer ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

    • Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten genutzt wird;

    • Weder  kostenpflichtige Seiten runterladen, versenden oder bearbeiten. 
    • Keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich gemacht werden;

    • Die geltenden Jugendschutzvorschriften beachtet werden;

    • Keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder

      verbreitet werden;

    • Das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder

      anderen Formen unzulässiger Werbung benutzt wird.

      Der Mitnutzer stellt den Besitzer und/oder dem Verwalter-(in) von Ferienwohnungen R. Steinmann von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mitnutzer und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.

      Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Besitzer und/oder dem Verwalter(in) auf diesen Umstand hin.
      Der Gast erkennt die Nutzungsvereinbarung an.

  
 
        8. Sollte der Gast die Buchungssumme nicht bezahlen vor Buchungsantritt, kann der Vermieter dennoch die volle Summe der          Buchungssumme verlangen aufgrund von Schadensersatz der erbrachten Leistungen.
 
Die oben genannten AGB's gelten ebenso für "Bayreuther Ferienwohnungen".
 
 

Gerichtsstand Bayreuth  

KONTAKT

Angaben gemäß § 5 TMG:
Roger Steinmann
Ferienwohnungen Bayreuth
Kulmbacherstr. 64
95445 Bayreuth

 

Handy: 0179-422 0385 (erreichbar von 09:00 bis 21:00)

E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

 

STAND: 25.02.2014 

 

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